Flugstorno - Ist das Geld immer weg?

Was die meisten nicht wissen, es ist tatsächlich möglich, auch eine (Teil-)Rückerstattung für nicht genutzte Flüge einzufordern – Und das mit Recht! Hierbei spielt es keine Rolle, warum Du den Flug nicht antreten konntest. Und das beste ist, es zählt auch für nicht erstattbare Tickets!

Wer nicht fliegt, kann Steuern und Gebühren zurückfordern!

In einem BGH-Urteil vom 16. Februar 2016, Az. X ZR 97/14 wurde festgestellt, dass es sich bei einem Flugbeförderungsvertrag nicht um einen Reisevertrag sondern um einen Werkvertrag handelt. Nach § 648 BGB ist ein Werkvertrag nämlich jederzeit kündbar.

Zwar können Fluggesellschaften eine Erstattung ausschließen, dies hat aber Grenzen. So kann die Fluggesellschaft nur Kosten in Rechnung stellen, die der Gesellschaft auch tatsächlich entstanden sind. Bei diversen Steuern und Gebühren, wie etwa der Flughafengebühr ist dies nicht der Fall, sie fallen nämlich nur an, wenn der Fluggast auch tatsächlich fliegt. Folglich muss die Fluggesellschaft diese Kosten zurückerstatten.

Im Internet ist zu lesen, dass viele Fluggesellschaften diese Rückerstattung relativ unkompliziert durchführen. 

Anders bei den Billigairlines...

easyjet versuchte nämlich, diese Rückerstattung in ihren AGBs auszuschließen. Das Landgericht Frankfurt war allerdings in seinem Urteil vom 14. Dezember 2017, Az. 2-24 O 8/17 anderer Meinung. So muss easyjet zukünftig auch diese Rückerstattung durchführen.

Zum Glück kamen wir bisher nicht in die Situation, uns über eine Rückerstattung Gedanken zu machen. Zwar sind wir durch die Reiserücktrittsversicherung meiner Kreditkarte abgesichert, diese erstattet aber nur den nicht erstattbaren Teil des Flugpreises. Klingt nach oben genannter Logik auch legitim.

Woher weiß ich, wie viel mir zusteht?

Ganz einfach, es steht auf der Rechnung! Sollte es nach einem Urteil des EuGH vom 6. Juli 2017, Rs. C-290/16 zumindest. Sämtliche Bestandteile eines Flugpreises müssen aufgeführt sein. Gerade Sonderangebote haben hierbei so manch überraschendes Ergebnis. Unsere Volotea Flüge im November von Nizza nach Strasbourg zum Beispiel waren seitens der Airline sogar bezuschusst! Das Ticket selbst wurde uns mit einem Plus von 10 Cent geschenkt!!! Lediglich die Steuern kosteten uns 30,09 Euro. Dies ist oft der Fall, wir zahlten also jeweils 29,99 Euro. Im Falle einer Stornierung hätten wir also den gesamten Ticketpreis zurückerhalten.

Wie üblich, versucht die Fluggesellschaft natürlich durch Zusatzservices an Geld heranzukommen. Beliebt sind hierbei immer Gepäckgebühren, Fastlanes und Sitzplatzreservierungen.

Und was macht Ryanair?

Ryanair gibt sich mal wieder mühe, völlig ahnungslos zu sein. Woher ich das weiß? Natürlich mal wieder selbst erlebt! Soviel vorweg, mal wieder ging Ryanair mit einer Niederlage aus der Sache heraus… Man erinnere sich nur an die unrechtmäßige Vertragsänderung bezüglich Handgepäck.

Was war passiert?

Eigentlich wollten wir zu sechst Petras Geburtstag in Krakau feiern, doch sie erkrankte leider kurzfristig. Folglich waren wir nur noch zu fünft. Natürlich buchte ich Petras Ticket zum günstigsten Tarif bei Ryanair. Zwei Tage vor dem Flug stornierte ich bei Ryanair per Email ihren Flug und reichte zeitgleich den Fall bei der Versicherung ein.

Ich erspare uns allen Ryanairs miserablen Kundenservice und fasse mich kurz. Ryanair stimmte zwar zu, dass es eine Erstattung der Steuern gäbe, diese würde aber niedriger sein als die Bearbeitungsgebühr von jeweils 20,- Euro pro Flug. Bei einem Ticketpreis von knapp 34,- Euro, würden die 40,-Euro tatsächlich den Wert so oder so übersteigen.

Klingt erst einmal logisch, gäbe es da nicht auch ein Urteil. Mit Beschluss vom 21. April 2016, Az. I ZR 220/14 urteilte der BGH im Sinne des Verbrauchers und stellte fest, dass diese Gebühren den Kunden bei Wahrnehmung seiner Rechte benachteiligen würden. Doch Ryanairs Supportteam sah das mal wieder ganz anders.

Wie wehrte ich mich mit geringstem Aufwand?

Wie zu erwarten stieß ich beim Kundenservice zunächst einmal auf Granit. Sitzen am anderen Ende der Leitung etwa nur unqualifizierte Aushilfskräfte? Denn weder auf Fragen noch Rechtsquellen können sie eingehen.   

Fast jede Airline ist Mitglied bei einer Schlichtungsstelle. Ryanair ist zum Beispiel Mitglied beim SÖP, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Dort findest Du auch eine Übersicht Deiner Rechte.

Was genau warf ich Ryanair vor?

  • Zunächst einmal verstieß Ryanair gegen die Preistransparenz. Trotz mehrmaliger Aufforderung wollte mir Ryanair keine Bestandteile nennen. Folglich wusste ich auch nicht, was ich eigentlich einfordern konnte.
  • Ryanair verlangte eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro je Flug, auch dies wurde durch Urteile gegenteilig geurteilt.

Und was kam heraus?

Dass Ryanair mal wieder eine Niederlage einsteckte. Nur wenige Tage später meldete sich die SÖP per Email. Um mir nicht alle Preisbestandteile offen zu legen, erstattet Ryanair lieber den gesamten Flugpreis. easyjet traf es da deutlich schlimmer, denn easyjet wurde in einem Urteil untersagt, diese Geschäftspraktiken weiterzuführen.

Welche Möglichkeiten gibt es, seine Rechte durch zu setzen?

In jedem Fall sollte eine unmissverständliche Anmeldung Deiner Forderungen an die Airline erfolgen. Je nach Airline gibt es entweder Onlineformulare, den Email- oder Postversand. Stelle auf jeden Fall sicher, dass Du einen Nachweis über den Erhalt Deiner Nachricht bekommst. Außerdem sollten alle relevanten Daten in diesem Schreiben vorhanden sein. Die Aufführung von Rechtsquellen können hilfreich sein, wenn Du auch weißt, wovon Du schreibst. Ein Erstkontakt ist auch für die meisten anderen Möglichkeiten die Grundlage.

Der Einsatz eines Anwalts ist oft mit hohen Eigenleistungen verbunden. Selbst mithilfe einer Rechtsschutzversicherung sollte dieser Weg abgewägt werden. Meist gewinnt man zwar, die Verfahrenskosten jedoch im Nachhinein einzufordern ist oft den Aufwand nicht wert. Selbstbeteiligungen verstärken dieses Kostenrisiko.

Je nach Land oder Gesellschaft können andere Schlichtungsstellen zuständig sein. Auch die EU bietet auf ihrer Webseite konkrete Hilfestellungen an. Für die meisten Fluggesellschaften kann aber die SÖP kostenlos genutzt werden.

Je nach Reisepreis oder Risiko lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Viele Kreditkarten beinhalten eine solche Versicherung bereits. Eine spezielle Rücktrittsversicherung bei Billigflügen ist meist teurer als der eigentliche Flugpreis. Oft erstatten die Versicherungen auch nur den nicht erstattbaren Anteil oder beinhalten eine Selbstbeteiligung.

Inzwischen gibt es auch Dienstleister, welche in wenigen Schritten Deinen Anspruch geltend machen. Hierfür wird auf deren Risiko eine fixe Summe im Erfolgsfall an Dich überwiesen. Recht unkompliziert, dafür sind die Erstattungen deutlich niedriger!

Wehr Dich!

Werbung: