Auch wir mussten wegen Corona fast ein Dutzend Flüge stornieren, beziehungsweise wurden die Flüge seitens der Airlines annulliert. Aktuell können wir die unterschiedlichsten Erfahrungen mit Lufthansa, United, Luxair und Laudamotion sammeln. Laudamotions Mutter, Ryanair gibt sich allerdings mal wieder besonders Mühe…

Die Vorgeschichte zu unserem Flug STR-BLQ & BLQ-STR

Eigentlich wollten wir vom 13. bis 15. März 2020 ein verlängertes Wochenende in Bologna verbringen. Bereits in der Vorwoche verschärften sich allerdings die Reisebestimmungen in einzelnen Regionen Italiens. Bologna selbst liegt auch in den zu Beginn stark betroffenen Regionen. Dennoch wurden erst in der Flugwoche die Reisebestimmungen auch für Bologna selbst angepasst. Ryanair begann bereits erste Flüge zu annullieren, außer (mal wieder) unseren. Klar, wollten wir auch nicht dahin, so viel Menschenverstand sollte man haben! Da ist der Flugpreis erst einmal völlig nebensächlich.

Auch wenn es Ryanair jedes Mal erneut anders sieht, stehen Dir bei Nichtantritt sämtliche Steuern, Gebühren und auch Kosten für Zusatzleistungen zu. Hierzu habe ich bereits vor längerem einen interessanten Beitrag geschrieben, der grundsätzlich für alle interessant ist, die ihre Flüge nicht antreten und dennoch eine Erstattung haben möchten:

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch bekamen wir nun doch die Email, dass unser Flug für Freitag annulliert wurde. Soweit so gut. Der unnötige Streit mit Ryanair über die Kostenerstattung schien zunächst einmal in weiter Ferne.

In einem früheren Fall wurde bereits unser Flug von LUX nach STN kurzerhand gestrichen. Die Erstattung des kompletten Flugpreises aller Passagiere wurde nur wenige Sekunden später angewiesen. Ich hatte also das Geld schneller zurück auf der ursprünglich genutzten Zahlungsart als mein Gepäck aus den luxemburger Kofferband-Katakomben. Auch die Entschädigung ging recht unkompliziert per Webformular. Die insgesamt 1000,- Euro Entschädigung für vier Personen hatte ich nur wenige Wochen später auf meinem Konto.

Anders dieses Mal… Obwohl Ryanair den Flug annullierte, wurde ich selbst dazu aufgefordert, das Webformular zur Rückerstattung auszufüllen. Dies geschah noch in der gleichen Kalenderwoche…

Was ist der Unterschied zwischen einer Erstattung und Entschädigung?

Grundsätzlich kann eine Erstattung maximal den gesamten Ticketpreis betragen. Bedeutet also, dass wenn die Airline annulliert, Du den gesamten Preis aller gekauften Leistungen auf dem ursprünglich genutzten Zahlungsmittel erstattet bekommst. Stornierst Du oder kommst einfach nicht zum Flug, ist es erst einmal wichtig, was Dein Tarif über Erstattungen sagt. Es gibt komplett erstattbare Tickettarife, bei denen Du alles wieder zurück bekommst. Oft sind diese aber so teuer, dass sie sich nur selten lohnen. Kostet der günstigste nicht erstattbare Tarif 100,- Euro und der komplette Flextarif 300,- Euro, dann bezahlst Du praktisch 200,- Euro im Vergleich mehr. Der Umkehrschluss ist hier, Du könntest zwei Flüge im billigsten Tarif ausfallen lassen und hättest immer noch nicht mehr bezahlt!

Wobei Dir in JEDEM Tarif immer sämtliche Steuern, Gebühren und Kosten für Zusatzleistungen zustehen! Selbst zu den sogenannten “Zuschlägen” gibt es bereits verbraucherfreundliche Urteile. Auch wurde in mehreren Urteilen bestätigt, dass sämtliche Gebühren für Rückerstattungen nicht rechtens sind! Gerade Billigfluggesellschaften weisen sämtliche Bestandteile des Flugpreises nicht aus, was sie laut EU-Recht aber tun müssen, daher kannst Du immer den Gesamtpreis als Rückforderungsbetrag ansetzen, denn niemand weiß, wie hoch Steuern und Gebühren sind.

Erstattungen sind also vom gezahlten Ticketpreis abhängig. Entschädigungen oder auch Erstattungen für Ersatz- und Hilfeleistungen, wie beispielsweise Hotelübernachtungen, Speisen, Mietwagen oder Flüge mit anderen Airlines sind von der Art beziehungsweise Ursache einer Störung und deren Dauer abhängig. 

Wie Du siehst, sind die EU-Fluggastrechte für jemand ungeübten sehr komplex. Daher möchte ich in diesem Beitrag auch nur soweit drauf eingehen, wie es wirklich nötig ist. Dass die Corona-Pandemie einen Ausnahmefall darstellt, möchte ich auch nicht bezweifeln. Daher ist es klar, dass Ryanair in unserem Fall trotz sehr kurzfristiger Absage keine Entschädigung zahlen muss. Sehr wohl aber laut geltendem Recht eine Erstattung ausstellen! In unserem Fall handelt es sich um eines Flugannullierung seitens der Airline. Eine Zusammenfassung aller rechtlichen Aspekte erfährst du hier:

Wichtig ist noch zu sagen, dass sowohl Erstattungen als auch Entschädigungen unabhängig voneinander sind. Im Falle einer Verspätung kannst Du meist eine Entschädigung geltend machen, aber nicht eine Erstattung. Bei Flugannullierung ohne wichtigen Grund steht Dir meist beides zu. Trittst Du selbst nicht an, steht Dir hingegen maximal eine Erstattung zu.

Ryanairs Email vom 25. April mit dem Angebot, einen Reisegutschein zu nutzen

Während der Coronakrise bin ich ein wenig nachsichtiger mit den Airlines, allerdings gibt es immer wieder Dinge, die einfach nur eine Frechheit sind. Michael O’Leary selbst betont, dass die größte internationale Airline der Welt nach beförderten Passagieren (!!!) es nicht nötig hätte, Staatskredite in Anspruch zu nehmen. Auch würde man im Falle, sollte eine Freie-Mittelplatz-Regelung kommen, nicht abheben. Warum allerdings bekomme ich dann nicht einfach mein Geld zurück?

Mir ist klar, dass auch bei Ryanair aktuell der Großteil des Personals daheim sitzt oder von da aus arbeitet. Warum mir allerdings Ryanair einen Fluggutschein anbieten kann, eine Rückerstattung allerdings aktuell nicht möglich wäre, erschließt sich mir nicht. In der Email heißt es:

Bite sehen Sie untenstehend die Einzelheiten zu Ihrem Reisegutschein für 82.58EUR, im vollen Wert Ihrer nicht verwendeten Buchung. Dieser Betrag kann jederzeit für den Kauf von Ryanair-Flügen und anderen Dienstleistungen in den nächsten 12 Monaten verwendet werden. Es ist einfach, diesen Gutschein für eine Buchung auf der Ryanair-Website oder -App zu verwenden.

Klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihren Gutschein zu akzeptieren.

Klingt erst einmal verblüffend, ich wollte ja eine Erstattung, die mir laut aktueller EU-Rechtssprechung auch zusteht. Die von Deutschland initiierte Gutscheinlösung wurde von der EU erst kürzlich abgeschmettert. 

Möchten Sie nicht von der Option eines Reisegutscheins Gebrauch machen und Ihren Flug stattdessen umbuchen oder eine Rückerstattung beantragen, klicken Sie bitte hier. Bitte beachten Sie: da unsere Servicemitarbeiter von zu Hause aus arbeiten müssen, um die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen, hindern Einschränkungen der Zahlungssicherheit uns daran, Rückerstattungen so schnell zu bearbeiten, wie wir dies wünschen.

Nun wurde es interessant! Die EU hat vor wenigen Jahren eindeutig geklärt, dass Rückerstattungen auf das bei der Zahlung genutzte Zahlungsmittel rückerstattet werden müssen. Was soll da denn Datenschutztechnisch bei der Zahlungssicherheit im Home Office der Mitarbeiter schief gehen?! Im Prinzip muss der Sachbearbeiter ja nirgends meine Zahlungsdaten einsehen können. Eine simple Zahlungsanweisung würde genügen. Die Zahlungsdaten können ja sicher in der Datenbank nicht einsehbar hinterlegt sein.

Okay, hier schindet man ein wenig Zeit. Man könnte also frühestens das Geld erstatten, wenn alles wieder läuft. Klingt nicht wirklich nach Liquidität. Die wahre Frechheit ist aber der Link in der Email, den man anklicken soll, wenn man keinen Gutschein möchte. Man gelangt auf eine Übersichtsseite, auf der nur sämtliche vermeintlichen Vorteile und Bedingungen des Reisegutscheins stehen. Nirgendwo steht etwas von dem weiteren Vorgehen im Falle einer gewollten Erstattung.

Gutscheinbedingungen sind nur mäßig

Zunächst einmal muss man sagen, dass ein Gutschein stets ein zinsfreier Kredit für das Unternehmen darstellt. So natürlich auch hier, man schafft sich auch Liquidität durch die vom Kunden gezahlten Steuern und Gebühren. Wie man es eben so kennt, kann in einer Diskussion mein Gegenüber plötzlich kein Deutsch mehr, so auch hier:

  • Travel Vouchers are issued by the Ryanair Group, Ryanair Dublin Office, Airside Business Park, Swords, Ireland (hereinafter “Ryanair”).
    These Terms of Use apply to the use of the Ryanair Travel Vouchers. The Ryanair General Terms & Conditions of Carriage apply.
  • Travel Vouchers are non-refundable and can only be redeemed on our website or app.
  • Travel Vouchers are valid for 12 months after the issue date and they can be redeemed within that time on our site. The validity of the Travel Vouchers can’t be extended.
  • Travel Vouchers can only be redeemed in the currency of issue.
  • Travel Vouchers can only be redeemed by the recipient of the voucher.
    If the total flight price exceeds the value of the Travel Voucher(s) used to pay for the booking, any price difference can be paid with by credit/debit card or with PayPal.
  • If you don’t use all of your voucher balance at one time, you can use your voucher code for future transactions.
  • Travel Vouchers can be used as payment for flights, seats, priority, checked bags, fast track, baby equipment, music equipment, sports equipment, travel insurance and associated taxes, fees and charges (not car hire, transfers or hotel bookings).
  • Passenger name changes are not permitted if a booking has been paid for using a Travel Voucher.
  • Travel Vouchers are non-transferable.
  • Ryanair reserves the right to withdraw or amend these Terms of Use at its reasonable discretion. Ryanair will notify customers of any changes in writing.

Kurz und knapp, egal ob ich nun auf mein Geld warten muss oder nicht, es ist die bessere Lösung für mich! Die einjährige Gültigkeit des Gutscheins hat bereits am 24. April 2020 begonnen. Realistisch gesehen, kann ich ihn frühestens ab dem Spätsommer einsetzen. Zwar ist er auch für Flüge nach dem 24. April 2021 einsetzbar, Geld hingegen wäre immer nutzbar!

Also abwarten...

Auch wenn ich noch einige Monate warten muss, ist der Gutschein die definitiv schlechtere Wahl. Die Dreistigkeit liegt mal wieder darin, dass man nicht “erreichbar” ist. Man hat also keine Möglichkeit, auf diese Email zu antworten. Der dafür eingepflegte Link führt ganz woanders hin und wenn man das Erstattungsformular nutzt, bekommt man gesagt, man hätte bereits eine Rückerstattung beantragt… Ach ja, der Mitarbeiter im Chat verweist auf die Emailadresse, woraufhin man wie immer zig Wochen auf Antwort warten muss…