Petra besitzt seit kurzem ihren eigenen E-Scooter. Da sie gewöhnlich nur Strecken unter zwei Kilometer fährt, fiel die Wahl auf den leichten Explorer ESA 1910 von ATU. In diesem Erfahrungsbericht erfährst Du, wie sich der Elektroroller fährt und welche Probleme es in der ATU-Filiale gab. Inzwischen ist der Roller eine Woche im Test*. Lies hier über unsere Erfahrungen…

Bevor man sich einen E-Scooter kauft, sollte man sich bewusst sein, für welchen Zweck man ihn auch nutzt. Eins sollte allerdings immer im Vordergrund stehen, das Gerät soll auch sicher sein. Wie Du in unserem Erfahrungsbericht über den Soflow SO2 nachlesen kannst, schützt auch der hohe Preis nicht vor bösen Überraschungen

Für Petra sollte ein Modell her, mit dem sie täglich zwei Kilometer hin zur Arbeit und zwei Kilometer zurück nach Hause fahren kann. Ab und zu wollen wir ihn auch für Ausflüge nutzen. Die Problematik der Akkus spielt dabei eine große Rolle. Zwar sollen Lithium-Akkus einen kaum spürbaren Memoryeffekt haben, dennoch macht es kaum Sinn, einen großen Akku durch kurze Fahrten nur gering zu entladen und im Alltag dann wiederum zwischendurch zu laden. 

Der ESA 1919 sollte es werden

Nach einigen Recherchen fiel die Wahl auf den ESA 1919, der auch unter anderen Bezeichnungen wie ESA 5000 von unterschiedlichen Discountern vertrieben wird. Bis auf wenige technische und optische Details sind sie alle gleich. Am Tag der Kaufentscheidung stellte Autoteile Unger das beste Angebot. 

Kurz zuvor entschied sich mein Bruder bereits für das verwandte Modell von Netto und eine Kollegin für den ESA 5000 von Lidl. Daher waren mir bereits beide Modelle selbst vertraut. Beide werden seitdem täglich für den Weg zur Arbeit ohne Probleme genutzt.

ESA 1919 Lenker
ESA 1919 Hinterrad
ESA 1919 Vorderrad

Solides Chassis, gewöhnungsbedürftige Bremsen

Die Verarbeitung des Rollers ist gut. Es gab lediglich bei der Montage des Vorbaus an der Lenkstange das Problem, dass zwei der vier Löcher falsch gebohrt waren. Dies konnte man aber leicht beheben. Insgesamt verzichtete man beim ESA 1919 auf unnötigen Schnickschnack. Lediglich die Vorderlampe wirkt etwas aufgesetzt.

Wirklich ungewohnt sind die Bremsen. Hinten ist eine sehr starke Scheibenbremse montiert. Diese ist nach einiger Übung mit dem rechten Bremshebel aber beherrschbar. Vorne gibt es dagegen eine magnetische Motorbremse. Statt eines Bremshebels, wie man ihn vom Fahrrad her kennt, gibt es links am Lenker einen Drehdrückschalter. Dieser Drehknopf vermittelt leider gar kein Gefühl. Zudem funktioniert diese Bremse nur während der Fahrt. Da die Bremskraft sehr groß ist, sind Unfälle bei ungeübten Fahrern durchaus möglich. Damit nichts passiert, verlagerst Du beim Bremsen Dein gesamtes Körpergewicht möglichst weit nach hinten. Und nutze bitte immer beide Bremsen. Bei einer langen Bergabfahrt, bremst die Magnetbremse aber dauerhaft konstant und angenehm.

Simpler Tacho und durchschnittliche Fahrleistung

Leider gibt es keine Kilometeranzeige. Auch eine App gibt es nicht. Du musst also eine separate GPS-App verwenden, wenn Du Deine Reichweite sehen möchtest. Die Motorleistung gegenüber dem SO2 ist deutlich schwächer. Für Petra reicht sie aber aus. Für mich reicht sie leider nicht aus. So blieb der Elektroroller mit mir an einem steilen Berg stehen.

In Foren liest man häufig, dass die Balkenanzeige des Akkustandes nicht der Realität entspricht. Durch den einfachen Knopf am Vorbau kannst Du den Roller ein- und ausschalten, das Licht ein- und ausschalten und zwischen zwei Fahrmodi wählen.

Abgesehen von der Bremse verkörpert der E-Scooter aber ein sicheres Fahrgefühl.

Der Elektroroller ESA 1919 von Autoteile Unger:

ATU ESA 1919

Modell: Explorer E-Scooter ESA 1919 mit Straßenzulassung

  • Gewicht: 13 Kilogramm, ÖPNV erlaubt meist nur bis 15 Kilogramm die Mitnahme
  • Bremse: vorne magnetische Motorbremse, hinten Scheibenbremse
  • Reichweite: 22 Kilometer
  • In Deutschland zugelassen: Ja
  • Räder: 8,5 Zoll Honeycomb
  • Maximalgeschwindigkeit: 20 Stundenkilometer
  • Wegfahrsperre: Nein!
  • Lenker: nein
  • Akku: 7,2 Ah, 5 Stunden Ladezeit
  • Tacho: Geschwindigkeit, Akkustand, Lichtschalter und Fahrmoduswahltaster
  • Maximale Belastung: 100 Kilogramm
  • Klappbar: Ja
  • Antrieb: 350 Watt am Vorderrad
  • Klingel: Ja
  • Fahrmodi: Normal 20 Stundenkilometer und Eco 15 Stundenkilometer

E-Scooter könnten, sofern die Städte und Verkehrsverbünde es wollten, eine perfekte Ergänzung zum Auto werden. Oft muss erst einmal mit dem Auto zum Bahnhof kommen und dann macht das Bahnfahren meist schon keinen Sinn mehr. Daher würden sich E-Scooter bei Entfernungen von etwa 20 Minuten von zu Hause zum Bahnhof oder auch zum Arbeitsplatz idealerweise anbieten.

Neben der Einsparung von Abgasen würde sich auch das Parkplatzproblem in den Innenstädten erübrigen.

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Bereits im Sommer 2018 sind wir mit dem Thema E-Scooter in Berührung gekommen. Damals sahen wir in San Francisco die wendigen Flitzer. 2019 nutzten wir dann in Kopenhagen zum ersten Mal selbst die E-Scooter. Auslöser war eine damals extrem langweilige und uninteressante Stadtführung. Alternativ fuhren wir in nur zwei tagen knapp 60 Kilometer quer durch Kopenhagen.

Mit frischem Fahrtwind durchs Gesicht ist man direkt besser gelaunt

Es gibt nichts besseres als auf dem Weg zur Arbeit noch ein wenig Luft zu schnappen. Möge es auch noch so heiß sein, die Fahrt mit dem Roller ist jeder Fahrt im klimatisiertem Auto vorzuziehen. Setz die Sonnenbrille und den Helm auf und ab geht’s!

Der ESA 1919 vermittelt eine ruhige stabile Straßenlage. Das schlichte Design ist relativ unauffällig. Daher passt auch jedes Outfit zum Roller. Bevor Du Dich allerdings in den Verkehr wagst, übst Du am besten erst einmal.

Vorsicht bei ATU-Filialabholung!

ATU bietet neben der Lieferung nach Hause auch die Filialabholung an. Dabei kannst Du während des Bestellprozesses einen ATU-Shop in Deiner Nähe auswählen. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch Bestand vorhanden ist. Dadurch kommst Du meist deutlich schneller an Deinen E-Scooter. Zudem ist der Onlinepreis in der Regel deutlich günstiger als der Preis in der Filiale. In unserem Fall machte dies etwa 40 Euro aus.

Soweit die Theorie. Die Praxis sah deutlich anders aus. Samstag morgens bestellte ich lange vor der Öffnung der ausgewählten Filiale den E-Scooter. Theoretisch schließe ich also in dem Moment des Kaufes im Onlineshop einen Kaufvertrag mit ATU nach den im BGB festgelegten Regeln im Fernabsatz ab. Dies bedeutet, ich habe bereits bezahlt und die Ware muss genau dem entsprechen, was explizit während des Kaufvorgangs beschrieben ist. Hier sollte es sich also um Neuware in der Originalverpackung handeln. Die Filialabholung dient also lediglich dem Zweck der Übergabe. In der Filiale selbst wird also kein Kaufvertrag geschlossen.

Der Verbraucherschutz im Fernabsatz

Da Du als potenzieller Käufer im Fernabsatz, also per Internet oder Telefon bereits einen Kaufvertrag abschließt, musst Du Dich 100 Prozent darauf verlassen, wie ein Artikel beschrieben ist. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben. Im Gegensatz zum Kauf vor Ort hast Du sonst keine Möglichkeit, Dich zuvor von der Beschaffenheit des Artikels zu überzeugen. Daher gibt es beim Kauf im Fernabsatz auch das Rückgaberecht. Ohne weiter in die rechtlichen Details zu gehen, ist die Situation also zum Schutze des Verbrauchers ausgelegt.

Daher sind Begriffe in der Beschreibung des Artikelzustands, wie “neu”, “neu ohne Originalverpackung, “generalüberholt”, “defekt”, “Vorführmodell”, “leichte Gebrauchtspuren” usw. unumgänglich!

Die ganz eigene Auslegung des Verbraucherschutzes bei ATU

Fassen wir noch einmal zusammen: Ich kaufte einen bestimmten E-Scooter im Neuzustand im Onlineshop von ATU mit direkter Filialabholung. Wohl bemerkt NEU!

Da ich die Herren der Filiale nicht direkt bei der Öffnung ihrer Filiale überrumpeln wollte, ließ ich ihnen noch etwa eine Stunde Zeit, den E-Scooter vorzubereiten. Demnach fuhr ich dann in die ortsnahe Filiale. 

Nun begann das (leider zu erwartende) Schauspiel… Ich kam also in die Filiale, zwei Mitarbeiter waren am Tresen. Ein recht junger Mitarbeiter bediente gerade ein Ehepaar, am anderen Schalter war ein älterer, sichtlich genervter Mitarbeiter, der stur versuchte, etwas in den PC einzutippen. Ein “Hallo”, ein “Warten Sie bitte noch kurz…” oder ähnliches war hinter der Frischhaltefolien-Coronaschutzwand leider nicht zu erwarten. Man war eben wohl nicht willkommen. Nach realen fünf Minuten kam dann doch ein aggressives “Ja?!”. 

Ich bin hart im Nehmen und probiere umgekehrt den Anstand zu wahren und erst einmal mit “Guten Morgen, ich möchte einen E-Scooter abholen, den ich heute Morgen online bei Ihnen gekauft hatte” meinen Wunsch zu äußern. Fast wortlos ging der Herr knurrend Richtung Verkaufsraum. Er murmelte nur etwas von, ob ich noch für 20 Euro einen Tragegurt kaufen wolle. Dies verneinte ich…

Bereits verschmutzte Gummimatte
Macken am Scooter
E-Scooter ohne Zubehör

Das Schauspiel wurde spannender und lockte immer mehr Zuschauer

Zielstrebig stellte der Mitarbeiter den im Verkaufsraum befindlichen, bereits vermackten und teilweise am Gummi vergilbten Roller vor meine Nase. Etwas geschockt und irritiert fragte ich, was das soll?! Ja, das wäre mein Roller… 

Um die ganze Sache nicht im gesamten Dialog über knapp 20 Minuten wiederzugeben, konzentriere ich mich auf die rechtlichen und unfreundlichen Highlights der Diskussion.

Ich erklärte ihm also noch einmal, dass ich online einen neuen, nicht etwa neuwertigen Roller oder eben ein bereits genutztes Vorführmodell erworben hatte. Daraufhin nahm er den Roller und verwies mich der Filiale. Genau das war der Moment, wo es nur hilft, den halben Verkaufsraum in die aktuelle Diskussion einzubinden. Mit freundlicher aber deutlich lauterer Stimme, erklärte ich dem sichtlich unbeeindruckten Kollegen noch einmal die rechtliche Situation. Wie zu erwarten platzte in diesem Moment auch anderen Kunden der Kragen, anscheinend saß auch woanders der Unmut sehr tief!

"Die Geschäftsführung will das so"

Man beachte, ich will lediglich den gekauften Roller abholen, stattdessen verwies der Mitarbeiter mich des Ladens. Ob er das darf oder nicht, ist mir ziemlich egal, denn er kommt der vertraglichen Gegenleistung nicht nach. Er beteuerte plötzlich, dass dies so von der Geschäftsführung gewollt sei. Und eben Vorführmodelle Neuware seien… Da ich im Stress war und noch andere Dinge zu erledigen hatte und wahrscheinlich das Vorführmodell ja technisch ok sei, sagte ich ihm, ich kläre das im Nachhinein, er solle das Ding nun einpacken…

Plötzlich verweigerte man mir die Abholung

Der Herr verschwand im Lager, um sämtliche Zubehörteile zu holen. Er kam zurück, man könne mir das Teil nicht mitgeben, weil er die Originalverpackung nicht finden würde und er ja die Fahrgestellnummer für die Rechnungsaustellung bräuchte. Ich lachte und sagte, die wäre ja am Gerät eingraviert. Sichtlich verwirrt ging er zurück ins Lager und kam dann wieder und sagte, ich solle nun gehen, ich bekäme kein Gerät mit. Anscheinend fand er weder das Ladegerät noch sonstiges Zubehör.

Noch einmal etwas lauter fragte ich ihn, ob das sein Ernst wäre. Er versuchte mir erneut, ein Hausverbot zu erteilen. Komplett ignoriert davon erklärte ich ihm und interessierten Kunden die rechtliche Situation…

Ich sagte ihm, er solle im ATU der Nachbarstadt anrufen und klären, dass ich in 30 Minuten dort einen neuen original verpackten ESA 1919 abholen werde. Er sagte, ich solle dies selbst tun. Nach etwas Druck, war er dann doch plötzlich dazu bereit. Ich wollte zudem eine Entschädigung für dieses unfreundliche Verhalten und den insgesamt 60 Mehrkilometern. Er verneinte dies, es wäre ja kein Schaden entstanden…

Rettung nahte...

Die Belustigung sonstiger Kunden führte wohl dazu, dass der junge Kollege souverän die Situation deeskalierte. Er kam dazwischen, stimmte mir zu, schaute im PC nach und nahm einen neuen original verpackten Roller aus dem Lager. Der ältere Kollege wurde währenddessen in weite Ferne geschickt. Nur deswegen gab es in meiner Bewertung überhaupt noch Punkte…

Das Beschwerdemanagement bei ATU

Direkt rief ich danach bei ATU an. Die Beschwerdestelle nahm professionell diesen interessanten Fall auf. Ich wies auch darauf hin, dass ich bezüglich des Kaufes einen Erfahrungsbericht veröffentlichen werde.

Als Ende der Folgewoche immer noch kein Feedback kam, rief ich erneut an. Wenige Stunden später rief der Filialverantwortliche an. Und nun wird es amüsant. Man entschuldigt sich zwar insgesamt irgendwie für die Situation, sähe sich aber dennoch im Recht. Auch die Erklärung des Verbraucherschutzes im Fernabsatz stieß auf wenig bis gar kein Verständnis. Die Erklärung war noch interessanter, denn schließlich wollen ATU-Kunden bereits zusammengebaute Zweiräder. Als ich dann sagte, ich sei ein ATU-Kunde, wollte aber den vertraglich vereinbarten Produktzustand, war das Gespräch entglitten. Man bestätigte mir, dass die in der Tat von oben so gewünscht sei. Nun gut, ich bekam ja meinen Roller und damit beließ ich es auch.

Dass der besagte Mitarbeiter im Verkauf nun ja im Krankenhaus sei und man deswegen auch nicht wirklich die Wortwechsel nachvollziehen kann, soll mir erst einmal egal sein. Letztlich kam raus, dass Autoteile Unger eben eine andere Sicht der rechtlichen Lage hat.

Das Image ist im Eimer...

Dass Autoteile Unger im Bekanntenkreis und vor allem im Social Media nicht den besten Ruf hat, lässt sich anhand der Kommentare unter den Werbepostings bei Facebook schnell bestätigen. Egal, ob es um missglückte KFZ-Reparaturen, das Fachwissen der Angestellten oder eben Erfahrungen im Umgang mit dem Kunden geht, das Urteil der User ist eindeutig. Leider bestätigt auch meine Erfahrung dies!

Das Fazit - Guter Roller mit miserablen Kundenservice

Der ESA 1919 zählt zu den preisgünstigsten zugelassenen E-Scootern in Deutschland. Er wird von den meisten Discountern, wie Lidl Netto unter den Bezeichnungen ESA 5000 oder ESA 1919 zwischen 250 und 350 Euro angeboten. Der Hersteller ist Doc Green oder Explorer. Dabei ist das Grundgerüst fast überall gleich, lediglich die Bereifung und die Lackierung unterscheiden sich. Auch der Xiaomi Mi Scooter 1S gleicht den Modellen von Lidl und Co äußerlich. Hier steckt allerdings eine deutlich andere Technik drin.

Für Petras Zweck, den etwa zwei Kilometer langen Weg zur Arbeit zu fahren, ist der ESA 1919 der ideale Elektroroller. Zwar gibt es Roller mit stärkerem Motor und größerer Reichweite, doch warum sollte man für diese Features deutlich mehr Geld ausgeben, wenn der ESA 1919 für unter 300 Euro alle Kriterien erfüllt, die hier gefordert sind.

Preis/Leistung
4.5/5
Sicherheit
3.5/5
Verarbeitung
4.5/5
App-Nutzung
0/5
Anbauteile
3.5/5
Antrieb
3/5
Optik
4/5
Bremsen
3/5
Klappmechanismus
4/5
Tacho
2.5/5
Akku
5/5
Komfort
3.5/5
Fahrverhalten
3.5/5
Kauf bei ATU
1/5
Gesamturteil
3.3/5

Abgesehen von der eigentlichen Kauferfahrung, ist der ESA 1919 von ATU in dieser Preisklasse ein sehr gutes Produkt. Bis jetzt spult der Roller täglich seine Kilometer ab. Lediglich die gewöhnungsbedürftigen Bremsen benötigen viel Erfahrung. Die Verarbeitung und Handhabung ist sehr robust und simpel.  

Kauftipp: Ja, aber bitte nach Hause liefern lassen!

*Test bedeutet, wir nutzen den Roller für den vorgesehenen Zweck und berichten über unsere Erfahrungen, zudem werden die Leistungskennzahlen hinterfragt. Test bedeutet jedoch nicht, dass wissenschaftlich vergleichbare Testreihen durchgeführt werden.